„Am Ende ihrer allgemeineren Überlegungen stellt sie fest, dass die Mitglieder des deutschen Juristinnenvereins Anregungen gegeben haben, dass jedoch die Rechtswissenschaft ihren eigenen, aber auch interdisziplinären Beitrag leisten muss, damit Recht auf der Grundlage seiner rechtshistorischen Aufarbeitung zu einem Hebel der künftigen Verbesserung der rechtlichen und gesellschaftlichen Situation der Frauen und Männer wird.“
über die Publikation von Oda Cordes, Frauen als Wegbereiter des Rechts. Die ersten Juristinnen und ihre Reformforderungen in der Weimarer Republik. Diplomica Verlag GmbH, Hamburg 2012. 137 S.
von Gerhard Köbler