„Ein anderes, noch weit wichtigeres Band zwischen Jurisprudenz und Erfahrung knüpft die Geschichte,
und zwar zunächst diejenige Geschichte, welche das Recht selbst zu ihrem Gegenstande hat und
daher Geschichte des Rechts oder der Rechte heißt.“

(Paul Johann Anselm Feuerbach, Über Philosophie und Empirie in ihrem Verhältnis zur positiven Rechtswissenschaft.
Eine Antrittsrede 1804, in: Blumenberg, Habermas, Henrich und Taubes (Hg.),
Theorie der Erfahrung in der Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts, Fr. a. M. 1968, S. 77).

 

VERÖFFENTLICHUNGEN:Dr. Oda Cordes © Anne Jüngling